India, Cosmetic Regulation
Im Fall Indiens unterliegen importierte Kosmetikprodukte den Vorschriften des Arzneimittel- und Kosmetikgesetzes 1940, der Verordnung 1945, also der Bekanntmachung G.S.R 426(E).
▶ Die zuständige Behörde für Kosmetikprodukte ist Drugs Controller General of India, CDSCO, das indische Gesundheits- und Wohlbefindensministerium, und die Regulierung wird vom zentralen CDSCO durchgeführt.
▶ Kontakt zur Regulierungsbehörde für Kosmetikprodukte
- Regulierungsbehörde : Zentrales Arzneimittel-Standardverwaltungsbehörde (CENTRAL DRUGS STANDARD CONTROL ORGANIZATION, CDSCO)
- Regelungsabteilung : Cosmetics Division
- Adresse : FDA Bhavan, ITO, Kotla Road, New Delhi –110002
- Tel. : 91-11-23216367
- E-Mail : dci@nic.in
▶ Das Gesetz über Arzneimittel und Kosmetikprodukte 1940 und die Verordnung 1945 : Es ist ein Gesetz über den allgemeinen Inhalt, einschließlich Definition, Herstellung und Standards im Zusammenhang mit den Kosmetikprodukten.
Quelle : Handbuch zum Export von Kosmetikprodukten
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