Wie Im lezten Januar wir im unseren Newsletter und im Posting übermittelt hatten,
haben wir weitere Informationen über das neue DoC-Registrierungsverfahren Russlands erhalten.
Gemäß Order #478 von russischen Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung und Handel
müssen die GLN und GTIN in der DoC-Registrierung angegeben werden,
wenn das Herstellungsland außerhalb der EAEU liegt.
GLN ist das Herstellungsland
und GTIN ist das Produkt.
Es stellte sich jedoch heraus, dass für alle Produkte kein GTIN gewährt wurde
und dass es auch Probleme mit GLN gibt.
Aus diesem Grund hat das russische Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel
die Änderungen von GLN und GTIN durch Order #877 veröffentlicht.
Der entsprechende Befehl hat eine Nachfrist in Bezug auf die GLN-Angabe festgelegt.
Darüberhinaus ist die Darstellung der GTIN-Information nicht mehr erforderlich,
da der Inhalt von Order #478 in Bezug auf GTIN korrigiert wurde.
Order #877 befindet sich noch im Genehmigungsverfahren
und die o. g. Änderungen treten nach der Genehmigung in Kraft.
Für weitere Fragen
über die Zertifizierung in Russland
stehen wir Ihnen jederzeit gerne per E-Mail zur Verfügung
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