Der Befehl #478 “On approval of the procedure for declaration of conformity registration
and the procedure of the register keeping”
von Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel in Russland
trat am 1. Januar 2021 in Kraft.
Dadurch wurde das DoC-Registrierungsverfahren in Russland geändert.
In der Vergangenheit konnte man wählen,
entweder man bei der DoC-Registrierung durch die Konformitätsbewertungsstelle registriert
oder man sich selbst registriert.
Ab 2021
kann der DoC-Registrierungsantrag nicht mehr über die Konformitätsbewertungsstelle eingereicht werden
und kann nur von FGIS von RusAccreditation registriert werden.
Daher kann der Antrag
nur über die Online-Plattform von FGIS RusAccreditation eingereicht werden
und erfordert daher eine autorisierte elektronische Signatur von Antragsteller.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsteller die folgenden Bedingungen erfüllen müssen.
1. Sie müssen selbst in EAEU leben.
2. Sie müssen berechtigt sein, die Konformität der Produkte zu erklären.
Der entsprechende Befehl ist nur in Russland gültig
und das Registrierungsverfahren innerhalb anderer EAEU-Länder ist wie immer identisch.
Gemäß dem entsprechenden Befehl gibt es jedoch Ausnahmen,
die die Konformitätsbewertungsstelle im Registrierungsverfahren benötigt wird.
Wenn es eine Bestimmung gibt, dass die Konformitätserklärung
nur von der Konformitätsbewertungsstelle registriert werden kann, ist es für den Antragsteller nicht möglich,
sich durch die FGIS RusAccreditation die DoC zu registrieren.
Die aktuellen EAEU-Technikspezifikationen mit diesen Bestimmungen sind nämlich :
* EAEU TR 001/2011 <<Safety of railway rolling stock>>
* EAEU TR 002/2011 <<Safety of high-speed railway transport>>
* EAEU TR 003/2011 <<Safety of railway transport infrastructure>>
* EAEU TR 006/2011 <<Safety of fireworks>>
Die vollständige Texte der entsprechenden Befehle können Sie hier auf Russisch nachschauen.
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