Am 30. Nov. 2020 veröffentlichte ENACOM note NO. 2020-82358268-APN-SNYE#ENACOM und die revidierte Richtlinie für die Breitbandgeräte-Test.
Laut dieser Veröffentlichung hat ENACOM die folgenden Angaben gemacht, da viele Fragen zu den Einschränkungen der unerwünschten Emission (30 dB) in der "Testvorschrift V20.1 über das digitale Koordinierungssystem des Breitbandbereichs" gestellt wurden. :
* Die Einschränkungen für unerwünschte Emission (30 dBc) gilt nur für den "Emissionen"-Test, der auf den Empfehlungen der ITU-R SM.1538 basiert.
* Diese neue Verordnung trat am 1. Dez. 2020 in Kraft.
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