<Teilrevision technischer Standards der Funk-Telekommunikationsausrüstung für Telekommunikationsunternehmen>
1. Grund der Revision
Gemäß dem 「5G-Spezialnetzfrequenzversorgungsplan」 (Juni. 2021) soll ein Teil des 「Technischen Standards der Funk-Telekommunikationsausrüstung für Telekommunikationsunternehmen」 wie folgt revidiert werden, um Funk-Telekommunikationsausrüstung für 5G-Mobilfunknetze einzuführen (wenn nur Funkstationen innerhalb eines bestimmten Bereichs (z. B. Gebäude) gebaut und betrieben werden) :
2. Hauptinhalt
A. Einführung eines technischen Standards der Funk-Telekommunikationsausrüstung für die MobilfunkKommunikation im 5G-Band von 28 ㎓ (falls eine Funkstation nur innerhalb eines bestimmten Bereichs (z. B. eines Gebäudes) gebaut und betrieben wird) (Artikel 4 Absatz 9 des Gesetzes).
B. Einführung eines technischen Standards der Funk-Telekommunikationsausrüstung für die Mobilfunkkommunikation im 5G-Band von 4.7 ㎓ (falls eine Funkstation nur innerhalb eines bestimmten Bereichs (z. B. eines Gebäudes) gebaut und betrieben wird) (Artikel 4 Absatz 10 des Gesetzes).
3. Hinweise
A. entspr. Gesetz : Artikel 45 von Radiowellengesetz
B. Budgetmaßnahmen : keine weiteren Maßnahmen erforderlich
C. Zustimmung : Nicht zutreffend
D. Sonstige : vglb. Tabelle mit alten und neuen Artikeln, Anlagen
<Details können Sie unter Link nachlesen>
https://www.rra.go.kr/FileDownSvl?file_type=notice&file_parentseq=4781&file_seq=1
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