TRA hat im Dezember 2019 die Anforderungen an die Einhaltung der ROHS-Beschränkungen für gefährliche Stoffe angekündigt.
Ab dem 30. Jun. 2020 müssen alle neuen Kommunikations- und Endgeräte, die der Typgenehmigungsprozess durch TRA gilt, die Anforderungen von RoHS Three (3) EU Directive 2017/2102 an die Beschränkung gefährlicher Stoffe einhalten.
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