Elektrotechnische Geräte, die in EAEU eingeführt werden, müssen ab dem 1. Mär. 2020 eine Konformitätsgarantie durchführen, um sicherzustellen, dass sie die Beschränkungen für die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektrotechnologien und kabellosen elektronischen Produkten einhalten.
Das o. g. TR begrenzt den Gehalt der folgenden 6 Stoffe in Elektrotechnik und elektronischen Geräten.
- Lead
- cadmium
- mercury
- hexavalent chromium
- polybrominated biphenyls
- polybrominated diphenyl ethers
Im Allgemeinen darf die Konzentration von Cadmium 0,01 % by weight bei homogenen Substanzen, die in Elektrotechnologien und kabellosen elektronischen Produkten verwendet werden, nicht überschreiten und die anderen 5 Substanzen dürfen 0,1 wt % nicht überschreiten.
EAEU TR 037/2016 gilt für Haushaltsprodukte und -geräte, IT-Geräte, Kommunikationsanlagen, Beleuchtungs- und Bürogeräte, elektrische und elektronische Musikinstrumente, Sport- und Freizeitsausrüstungen, Glücksspiele und Automaten, Kasse, Kabelprodukte, protective cutout-Geräte, Feuer- / Sicherheitsdetektoren und andere Produkte.
Daher können diese Produkte bis zum 1. Mär. 2020 in EAEU-Ländern hergestellt und in Verkehr gebracht werden, ohne dass die Konformitätsbewertung und die Einhaltung der EAEU TR 037/2016 überprüft werden.
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