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Kazakhstan, Labeling regulation

JNM Global 제이엔엠글로벌 2021. 7. 23. 15:46

Etikettierung von kosmetischen Mitteln in Kasachstan

 

9. Die Etikettierungsstandard und 9.1 die Etikettierungsstandard für Kosmetikprodukte müssen in Buchstaben, Zahlen und Grafiken gemäß den Kriterien in Anhang 2, 3, 4, 5 auf dem Gütezeichen, dem Gütezeichen, der Verpackung und dem Etikett gekennzeichnet werden.

 

Wenn ein Sticker mit zusätzlichen Informationen über Kosmetika aufgeklebt ist, muss das Produkt mit einem Bild versehen werden, das auf das Buch zeigt, in dem der Finger geöffnet ist.

 

(Anhang11) 9.2. Kosmetiklabel müssen die folgenden Informationen enthalten.:

- den Namen der Produkte, den Namen Kosmetik (wenn es nur existiert)

- Verwendung, wenn sie nicht in der Bezeichnung der Waren enthalten ist;

- Informationen über Kosmetik für Kinder

- Hersteller und Anschrift (Firmenadresse, Herstellungsland);

- Ursprungsland der Kosmetikprodukte (wenn die Firmenadresse des Kosmetikherstellers und das Land, in dem sich die Kosmetik befindet, nicht übereinstimmen);

- den Namen der Produkte und den Standort des Unternehmens (Gesellschaftsadresse) und den Standort des Unternehmens, das befugt ist, im Falle eines Konflikts mit dem Verbraucher zu lösen (importeur oder rechtlicher Vertreter des Herstellers), falls der Hersteller im Hoheitsgebiet der Zoll-Allianz nicht direkt mit dem Verbraucher streitet;

- Die Menge der Kosmetikprodukte (Kapazität und Gewicht) muss in den Kosmetikgefäßen angegeben werden (im Falle von fester Seife - Verpackungsgewicht der Seife).

Bei einem Gewicht von weniger als 5 g oder einer Kapazität von 5 ml oder bei kosmetischen Proben werden ausnahmsweise Farben und Töne (bei farbigen Kosmetika) geschrieben.

 

Technische Vorschriften der Zoll-Allianz 009/2011

9.

- Gehalt an Sauerstoff (%, mg/kg oder ppm) in Hygieneartikeln oder fluorierten Artikeln;

- Ablaufdatum: Herstellungsdatum(month, year) und Ablaufdatum (month/year), Nutzungsdatum (month, year) oder «von wann bis wann verwendbar» (month, year);

- wenn die allgemeine Aufbewahrungsmethode und die Art der Aufbewahrungsmethode unterschiedlich sind;

- Es müssen Hinweise und Aufbewahrungsmethoden gemäß den technischen Vorschriften in Anhang 2-5 dieser Dokumente angegeben werden.;

- Die Seriennummer oder die Identifikationsnummer der Kosmetikprodukte, die mit der Seriennummer übereinstimmen;

- Wenn Kosmetika ohne Gebrauchsanweisung nicht richtig verwendet werden könnten, muss die korrekte Verwendung der Kosmetikprodukte angegeben werden. Eine Liste der kosmetischen Inhaltsstoffe gemäß den Kriterien von Absatz 9.3. dieser Dokumente.

 

9.3. Die Inhaltsstoffliste muss den Titel «Komponentenliste» oder «Materialien» haben. Die fertigen Bestandteile, die durch die erste Verarbeitung unter den Bestandteilen hergestellt wurden, werden als eine einzige Komponente gekennzeichnet, um die einfache Kennzeichnung konfiguriern zu können. Wenn die Bestandteile dem Anhang 2 des Textes entsprechen (№67-92) und die Kapazität der Kosmetika, die zum Waschen oder Waschen verwendet werden, über 0,01% sind oder mehr als 0,001% der allgemeinen Kosmetika, die nicht zum Waschen oder Waschen verwendet werden, müssen sie separat in der Inhaltsliste eingetragen werden.

 

Nano-Materialien sollten in der Inhaltsverzeichnis und in Klammern deutlich als "Nano-Materialien" gekennzeichnet werden oder gemäß den internationalen Kosmetikstandards von INCI als «Nano» auf Englisch angegeben werden. Inhaltsstoffe, die weniger als 1% enthalten, können nach der Angabe von Inhaltsstoffen, die mehr als 1% enthalten, ohne Rücksicht auf die Reihenfolge eingetragen werden. Farbstoffe (Färbemittel) können unabhängig von der Reihenfolge nach der Kennzeichnung der anderen Bestandteile HTML-Farben oder übliche Namensmarken verwenden.

 

Die Inhaltsverzeichnisse können in Englisch gemäß den offiziellen Sprachen des Mitgliedsstaates (Staat der Zoll-Allianz), in dem der Verkauf von Kosmetika stattfindet, oder nach den INCI-Standards gekennzeichnet werden. Produkte, die in verschiedene Töne unterteilt sind, können die Menge der Inhaltsstoffe mit dem Zeichen (+/-) oder "Kann eingeschlossen werden" gekennzeichnet werden.

 

9.4. Gemäß Artikel 9.2 dieser Dokumente müssen alle Informationen zusammen mit der korrekten Verwendung in Verpackungen, die nicht eindeutig gelöscht werden, eingetragen werden.

 

9.5. Gemäß Artikel 9.2 dieser Dokumente werden Kosmetik als TC-Staatliche Sprache (Staat der Zoll-Allianz) angeboten, in der die nationale Amtssprache oder der Verkauf erfolgt. Der Name und der Ort des Herstellers können auf Englisch angegeben werden.

 

Der Ursprung der Produkte muss in der Amtssprache des TC-Staates (Staat der Zollallianz) angegeben werden, indem sie verkauft werden.

 

refer from: http://www.eurasiancommission.org/ru/Lists/EECDocs/P_799_3.pdf

 


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