Zurzeit hat die französische Regierung angekündigt, dass die Kosmetikhersteller ein GMP-Zertifikat a
usstellen werden, damit sie normale Kosmetikprodukte ohne obligatorische Tierversuche
nach China exportieren können.
Im August und November veröffentlichte China einen Entwurf für die Registrierung und Meldung
von Kosmetikprodukten, die von den Tierversuchen ausgenommen werden könnten.
Normale Kosmetik sind alle Produkte, mit Ausnahme von Kosmetikprodukten, die der Definition von Kosmetik
innerhalb der CSAR entsprechen, einschließlich Haarfärbemitteln, Daurwelle-Produkte, Entfernung der Sprosse- und
Whiteninng-Produkte, UV-Schutzmitteln, Haarausfall-Schutzmitteln und Kosmetika, die neue Effekte beanspruchen.
Beachten Sie jedoch, dass der Richtlinienentwurf zwei Voraussetzungen und drei Ausnahmen
für die Befreiung von Tierversuchen regelt.
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über Export von kosmetischen Produkten in EU-Länder
stehen wir Ihnen jederzeit gerne per E-Mail zur Verfügung.
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