Am 8. Dezember 2020 veröffentlichte die japanische MHLW eine Änderung der öffentlichen Konsultation, die die Änderung der Zulassungskriterien für die Vermarktung von drei Medikamenten vorschlägt, also Medikamenten, Mundpflegeprodukten, Haarfärbemitteln und Dauerwellenprodukten,
- Orale Pflegeprodukte für die Behandlung werden in Klassen 2 ~> 3 eingestuft und neue Vorschriften für die Art, Spezifikation und Kapazität der aktiven Bestandteile werden vorgeschlagen.
- Die Spezifikation der aktiven Bestandteile des Haarfarbstoffes und der Dauerwellenprodukte wurde geändert.
Meinungen dazu können vor dem 6. Januar 2021 abgegeben werden.
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