Im Mai 2020 veröffentlichte ANATEL Resolution N° 726 über begrenzte Funk-Kommunikationsgeräte.
Dies trat am 1. Sep. 2020 in Kraft und ersetzte das begrenzte Band, das in Tabelle I der Resolution N° 680/17 definierte.
Nach der neuen Resolution ist die Verwendung von 5,850–5,925 GHz für 802.11p (V2X), 57–71 GHz für 802.11ad und 76–81 GHz für Radarsysteme erlaubt.
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