Im Fall Indiens unterliegen importierte Kosmetikprodukte den Vorschriften des Arzneimittel- und Kosmetikgesetzes 1940, der Verordnung 1945, also der Bekanntmachung G.S.R 426(E). ▶ Die zuständige Behörde für Kosmetikprodukte ist Drugs Controller General of India, CDSCO, das indische Gesundheits- und Wohlbefindensministerium, und die Regulierung wird vom zentralen CDSCO durchgeführt. ▶ Kontakt z..