Regeln für den fairen Wettbewerb bei der Kennzeichnung von Kosmetika Definition Artikel 1 Der in Artikel 3 Absatz 2 der Fair Competition Agreement (Es wird von nun als "Vereinbarung" bezeichnet.) genannte "Betreiber, der dies erfüllt" bezieht sich auf die in Artikel 3 Absatz 2 genannte Person, die als Hersteller/Verkäufer anerkannt wird, die im gleichen Artikel beschriebene Unternehmer im Wesent..