Im Mai 2020 veröffentlichte ANATEL Resolution N° 726 über begrenzte Funk-Kommunikationsgeräte. Dies trat am 1. Sep. 2020 in Kraft und ersetzte das begrenzte Band, das in Tabelle I der Resolution N° 680/17 definierte. Nach der neuen Resolution ist die Verwendung von 5,850–5,925 GHz für 802.11p (V2X), 57–71 GHz für 802.11ad und 76–81 GHz für Radarsysteme erlaubt. Für weitere Fragen über die Zertif..