(EM-Wellen, Konformitätsbewertungssystem für Rundfunk- und Kommunikationsgeräte) Anwendung auf der Grundlage von Artikel 58 Absatz 2 des Radiowellengesetzes Betr. Geräte : Geräte mit einer Sendefrequenz von mehr als 9 KHz ohne Wireless-Funktion, die weniger Einfluss auf die Sicherheit von Menschen und menschl. Körper durch Überlagerung und Störungen von EM-Wellen haben, Da die meisten elektr. un..